Schlagwort: RKI
Regelungen zum Unterricht bzgl. veränderter Infektionszahlen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie das Ministerschreiben an die Eltern vom 12. Mai 2021 und die Anlage des Ministerschreibens.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage den Tag bekannt, an dem der Präsenzunterricht beginnt. Wir werden Sie ebenfalls entsprechnd zeitnah informieren.
Eine Zusammenfassung der Einstufungen und Regelungen finden Sie hier.

Umsetzung der Bundesnotbremse
Liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigte,
mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage am 24. April 2021, wurden neue Regelungen und Schwellenwerte erlassen. Für die Klassen der Karlheinz-Böhm-Schule hat nur die Spalte „1-6 sowie Vorklassen“ Relevanz:

5 Für Vorlaufkurse entsprechend.
6 Mit Notbetreuung.
8 Mit Notbetreuung.
11 Mit Notbetreuung.
12 Ausnahmen gelten für Förderschulen.
Das bedeutet, dass die Kinder der Karlheinz-Böhm-Schule bis auf Weiteres (Stand 02.05.2021) im Wechselunterricht bleiben und das Notbetreuungskonzept fortgeführt wird.
Sollte die Inzidenz* des Werra-Meißner-Kreises an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei 165 oder darüber liegen, tritt am übernächsten Tag die Regelung ‚Distanzunterricht‘ in Kraft. Wir werden Sie entsprechend zeitnah informieren.
*Fälle letzte 7 Tage / 100.000 Einwohner
WICHTIG: Die Inzidenzzahlen, die hierfür zugrunde liegen, sind die vom Robert-Koch-Institut (RKI) auf deren Webseite veröffentlichten Zahlen und NICHT die Zahlen des Landkreises Werra-Meißner!
Den ausführlichen Ministerbrief mit den Erläuterungen finden Sie hier.