Übertritt Klasse 5 Beförderungskosten

„Die Erstattung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler richtet sich nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG). Danach besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis der allgemeinbildenden Schulen der Grundstufe (Vorklassen und Klassen 1-4), wenn der Fußweg zur Grundschule weiter als zwei Kilometer ist. Ab der fünften Klasse bis […]

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