Wie vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration beschlossen, können neben anderen auch die in der Schule durchgeführten „Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien“ zum Negativnachweis im außerschulischen Umfeld Verwendung finden, so sie nicht älter als 24h sind. Ein entsprechendes Formular kann auf Wunsch ausgestellt werden. Link