Negativnachweis mit dem schulischen Selbstest?

Wie vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration beschlossen, können neben anderen auch die in der Schule durchgeführten „Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien“ zum Negativnachweis im außerschulischen Umfeld Verwendung finden, so sie nicht älter als 24h sind.

Ein entsprechendes Formular kann auf Wunsch ausgestellt werden.

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Regelungen zum Unterricht bzgl. veränderter Infektionszahlen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier finden Sie das Ministerschreiben an die Eltern vom 12. Mai 2021 und die Anlage des Ministerschreibens.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage den Tag bekannt, an dem der Präsenzunterricht beginnt. Wir werden Sie ebenfalls entsprechnd zeitnah informieren.

Eine Zusammenfassung der Einstufungen und Regelungen finden Sie hier.