Übertritt Klasse 5 Beförderungskosten

„Die Erstattung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler richtet sich nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG). Danach besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis der allgemeinbildenden Schulen der Grundstufe (Vorklassen und Klassen 1-4), wenn der Fußweg zur Grundschule weiter als zwei Kilometer ist.

Ab der fünften Klasse bis zum Abschluss der Mittelstufe (Sekundarstufe I) an allgemeinbildenden Schulen erfolgt Fahrtkostenerstattung, wenn der Fußweg zur Schule weiter als drei Kilometer ist.“1


Abhängig für das weitere Vorgehen beim Übergang in Klasse 5 ist der jeweilige Wohnort des Kindes. So übernehmen z.B. die Adam-von-Trott-Schule in Sontra und die Freiherr-vom-Stein-Schule in Hessisch Lichtenau die Bestellung und Weitergabe für alle Kinder, die im Stadtgebiet Waldkappel wohnen. Besucht Ihr Kind eine andere Schule, müssen die Erziehungsberechtigten aktiv werden, die für deren Wohnort nächstgelegene Schule erfragen und mittels des Grundantrags das Schüler-Ticket eigentständig bestellen.


Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:

https://www.nwm-esw.de/schuelerbefoerderung#allgemein

Ansprechpartnerin ist Frau Susanne Meerwart

Tel.: 05651-7457-13 | E-Mail: susanne.meerwart@nwm-exw.de


  1. https://www.nwm-esw.de/schuelerbefoerderung#allgemein ↩︎

Online-Eltern-Talk

„Das erste Smartphone“

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Donnerstag, 23.11.2023 von 20:00 bis 21:00 Uhr veranstaltet das Click Smart – Mediennetzwerk WMK einen ‎Online-Eltern-Talk zum Thema „Das erste Smartphone“.

Nach ‎einem kurzen Vortrag mit Informationen und Tipps für Eltern gibt es Raum für ‎Fragen und zum Austausch.

Das erste Smartphone
Weihnachten rückt näher und damit wächst bei vielen Kindern der Wunsch nach einem eigenen Smartphone – häufig auch verstärkt durch den Gruppendruck im Freundeskreis. Viele Eltern sind unsicher, wann Kinder ein Smartphone bekommen sollten und was es dabei zu beachten gibt. Ab welchem Alter ist ein Smartphone sinnvoll? Welche Apps sind angesagt? Woran erkenne ich geeignete Apps für Kinder? Was ist mit Einstellungen oder Filter-Apps zur Kindersicherung? Welche Regeln zur Nutzung sollte ich mit meinem Kind vereinbaren? Und wie finde ich die Balance zwischen „Kontrollieren“ und Begleiten? Fragen über Fragen, die an diesem Termin gemeinsam geklärt werden.

Die Teilnehmenden erhalten konkrete Tipps für die Ersteinrichtung des Smartphones, den täglichen Umgang und zur Mediennutzung.

Referenten sind Armin Bahl (Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis) und Dirk Rudolph (Medienzentrum Werra-Meißner-Kreis).

Anmeldung online unter https://t1p.de/OET17.

Die Teilnehmenden erhalten nach Anmeldung einen Link, mit dem sie sich an dem betreffenden Veranstaltungstag in die Videokonferenz einwählen können. Zur Teilnahme werden ein Computer, Mikrofon, stabiles Internet und optional eine Webcam benötigt. Eine Teilnahme über Smartphone ist auch möglich, wird aber nicht empfohlen.

Diese Veranstaltung wird als Kooperationsveranstaltung des Mediennetzwerkes „Click smart“ organisiert und durchgeführt. Kontakt und weitere Informationen zum Netzwerk unter  https://www.clicksmart-wmk.de oder bei der Jugendförderung des Werra-Meißner-Kreises unter Tel. 05651 302-1452.

Diese Veranstaltung wird als Kooperationsveranstaltung des Mediennetzwerkes „Click Smart“ organisiert und durchgeführt.

Kontakt und weitere Informationen zum Netzwerk unter www.clicksmart-wmk.de.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag für das Mediennetzwerk Clicksmart

Dirk Rudolph

Elternbrief zum Schuljahresstart

Hier finden Sie den Elternbrief des Kultusministers zum Start in das neue Schuljahr.

Eine Info in eigener Sache:

Die Arbeitsgemeinschaften an der Karlheinz-Böhm-Schule beginnen in der 2. Unterrichtswoche mit ihrer Arbeit. Wenn Sie keine andere Information erhalten, kann ihr Kind entsprechend der Anmeldung teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Thannheuser

Rektor

Elternbrief zum Schuljahresende

Sehr geehrte Eltern ,
hier folgen einige Informationen zum Schuljahresende und zum Schuljahresbeginn.


In der letzten Woche vor den Ferien finden keine AG´s statt.


Für das neue Schuljahr haben wir wieder für alle Schüler/innen einen Schulplaner bestellt, sodass Sie kein herkömmliches Hausaufgabenheft benötigen. Die Kosten werden über die Klassenkassen abgerechnet.


Am Freitag, den 21.07.2023 erhalten Ihre Kinder ihre Jahreszeugnisse.


Ab 9.00 Uhr werden unsere 4. Klassen von allen auf dem Schulhof feierlich verabschiedet.
Dazu sind die Eltern der Viertklässler herzlich eingeladen.
Der Unterricht findet an diesem Tag von 8.10 – 10.45 Uhr statt. Anschließend fahren die Busse in alle Richtungen.


Bitte geben Sie bis Montag, den 17. Juli 2023, im Sekretariat oder bei Frau Walendczus (05656-9233892) Bescheid, falls Ihr Kind an diesem Tag eine Betreuung benötigt. Betreuung ist bis 14.30 Uhr möglich.


Für die Kinder der 2. – 4. Klasse beginnt das neue Schuljahr am 4. September 2023. Sie werden am Montag und am Dienstag von der 2. – 5. Stunde Unterricht haben. Die Frühbetreuung ist ab 7.15 Uhr möglich.


Die Schuleinführung für die 1. Klassen findet am 5. September 2023 statt.


Die Schule ist in den Ferien jeden Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr besetzt.


Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern erholsame und erlebnisreiche Ferientage.


Mit freundlichen Grüßen
Thannheuser
Rektor