Negativnachweis mit dem schulischen Selbstest?

Wie vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration beschlossen, können neben anderen auch die in der Schule durchgeführten „Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien“ zum Negativnachweis im außerschulischen Umfeld Verwendung finden, so sie nicht älter als 24h sind.

Ein entsprechendes Formular kann auf Wunsch ausgestellt werden.

Link

Regelungen zum Unterricht bzgl. veränderter Infektionszahlen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier finden Sie das Ministerschreiben an die Eltern vom 12. Mai 2021 und die Anlage des Ministerschreibens.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage den Tag bekannt, an dem der Präsenzunterricht beginnt. Wir werden Sie ebenfalls entsprechnd zeitnah informieren.

Eine Zusammenfassung der Einstufungen und Regelungen finden Sie hier.

Umsetzung der Bundesnotbremse

Liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigte,
mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage am 24. April 2021, wurden neue Regelungen und Schwellenwerte erlassen. Für die Klassen der Karlheinz-Böhm-Schule hat nur die Spalte „1-6 sowie Vorklassen“ Relevanz:

5 Für Vorlaufkurse entsprechend.
6 Mit Notbetreuung.
8 Mit Notbetreuung.
11 Mit Notbetreuung.
12 Ausnahmen gelten für Förderschulen.

Das bedeutet, dass die Kinder der Karlheinz-Böhm-Schule bis auf Weiteres (Stand 02.05.2021) im Wechselunterricht bleiben und das Notbetreuungskonzept fortgeführt wird.

Sollte die Inzidenz* des Werra-Meißner-Kreises an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei 165 oder darüber liegen, tritt am übernächsten Tag die Regelung ‚Distanzunterricht‘ in Kraft. Wir werden Sie entsprechend zeitnah informieren.

*Fälle letzte 7 Tage / 100.000 Einwohner

WICHTIG: Die Inzidenzzahlen, die hierfür zugrunde liegen, sind die vom Robert-Koch-Institut (RKI) auf deren Webseite veröffentlichten Zahlen und NICHT die Zahlen des Landkreises Werra-Meißner!

Den ausführlichen Ministerbrief mit den Erläuterungen finden Sie hier.

Unterrichtsgestaltung ab dem 11.Januar 2021

Auszug aus dem Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 6.Januar 2021 zur weiteren Unterrichtsgestaltung bis zum 31.Januar 2021:

Jahrgangsstufen 1 – 6

Im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 wird, wie an den Tagen vor den Weihnachtsferien, die Präsenzpflicht ausgesetzt. Das bedeutet:

  • Bitte teilen Sie der Schule mit, ob Ihre Kinder dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Dabei gilt der Grundsatz, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler von zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen und nur dann in die Schule gehen sollen, wenn es Ihnen beruflich oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen.Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht wieder abzumelden. In diesem Fall bitten wir, diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.
  • Treffen Sie Ihre Entscheidung bitte ausschließlich unter Betreuungsaspekten –denn eines möchte ich Ihnen an dieser Stelle versichern: Alle Schülerinnen und Schüler, ob nun zu Hause im Distanzunterricht oder vor Ort in der Schule, erhalten dieselben Unterrichtsinhalte.
  • Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr werden auf der Grundlage der bis zum Zeit- punkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt.